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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Dialysefahrten: Verordnung, Genehmigung und Ablauf

Wer regelmäßig zur Dialyse muss, braucht verlässliche Fahrten. So kommen Sie zu Verordnung und Genehmigung, das gilt bei der Zuzahlung, und diese Tipps erleichtern den Alltag.

Kleinbus mit eingeschaltetem Licht auf einer breiten Berliner Straße in der Morgendämmerung, im Hintergrund der Fernsehturm
Symbolbild

Dialyse ist ein anerkannter Ausnahmefall

Fahrten zu ambulanten Behandlungen zahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen. Die Dialyse gehört ausdrücklich dazu. Die Krankentransport-Richtlinie des G-BA nennt sie in ihrer Anlage 2, zusammen mit der onkologischen Strahlentherapie und der Chemotherapie.

Der Hintergrund: Die Behandlung folgt einem festen Schema mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum. Und sie kann so belasten, dass eine Beförderung unerlässlich ist, um Schaden zu vermeiden. Bei Dialyse sind diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt.

Trotzdem gilt: Die Fahrt muss zwingend medizinisch notwendig sein, und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss das begründen. Welches Beförderungsmittel passt – eigenes Auto, Taxi, Mietwagen oder Krankentransport –, richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Gehfähigkeit.

Schritt 1: die Verordnung

Die Verordnung stellt Ihre behandelnde Praxis aus, zum Beispiel die nephrologische Praxis oder das Dialysezentrum. Sie kommt auf das Formular Muster 4. Für eine Behandlungsserie steht darauf statt eines einzelnen Tages die Behandlungsfrequenz.

Auf der Verordnung stehen unter anderem:

  • der Grund der Fahrt, also die Dialyse als Hauptleistung der Kasse
  • die Behandlungsfrequenz und die nächst erreichbare geeignete Behandlungsstätte
  • ob es um die Hinfahrt, die Rückfahrt oder beides geht
  • das medizinisch notwendige Beförderungsmittel

Schritt 2: die Genehmigung der Krankenkasse

Dialysefahrten muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Reichen Sie die Verordnung deshalb frühzeitig ein, möglichst vor Beginn der Behandlung. Bei manchen Kassen geht das auch online.

Die Kasse legt Dauer und Umfang der Genehmigung fest, zum Beispiel das Transportmittel und ob Hin- und Rückfahrt übernommen werden. Achten Sie auf das Ende des Zeitraums und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine neue Verordnung.

Eine Ausnahme: Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, gilt die Genehmigung für Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen als erteilt. Eine Verordnung brauchen Sie trotzdem. Für einen Krankentransport im KTW ist dagegen immer eine Genehmigung nötig.

Wichtig bei der Wahl des Zentrums: Die Kasse zahlt in der Regel nur den Weg zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Wenn Sie ein weiter entferntes Zentrum möchten, klären Sie die Kostenübernahme vorher.

Zuzahlung: bei Dialyse für jede Fahrt

Auch bei Dialysefahrten zahlen Sie zu: 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Oft liest man, bei Serienfahrten falle die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt an. Das gilt aber nur für Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen. Das Bundessozialgericht hat 2014 entschieden: Bei ambulanter, nicht stationsersetzender Behandlung fällt die Zuzahlung grundsätzlich bei jeder Fahrt an (Az. B 1 KR 8/13 R). Die Techniker Krankenkasse schreibt ausdrücklich, dass das auch für wiederholte Fahrten zur Dialyse gilt.

Bei mehreren Dialysen pro Woche summieren sich die Zuzahlungen schnell. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Belastungsgrenze.

Belastungsgrenze: 1 Prozent für chronisch Kranke

Zuzahlungen müssen Sie nur bis zu Ihrer Belastungsgrenze leisten. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt sie bei 1 Prozent (§ 62 SGB V).

Fragen Sie Ihre Kasse, ob die 1-Prozent-Grenze für Sie gilt, und sammeln Sie alle Quittungen. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus. Damit sind Sie für den Rest des Kalenderjahres befreit.

Praktische Tipps für den Dialyse-Alltag

Gute Planung nimmt viel Druck aus den Fahrten. Diese Punkte helfen dabei:

  • Feste Abholzeiten: Vereinbaren Sie für jeden Dialysetag feste Zeiten für Hin- und Rückfahrt. Planen Sie bei der Rückfahrt etwas Puffer ein, falls die Behandlung länger dauert.
  • Nach der Behandlung: Wenn Sie sich nach der Dialyse erschöpft fühlen, sagen Sie es. Dann kann man Sie bis in die Wohnung begleiten, und Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Shunt-Arm schonen: Kliniken raten, den Shunt-Arm vor Druck und Einschnürung zu schützen. Sagen Sie deshalb, auf welcher Seite Ihr Shunt liegt. Dann wird beim Ein- und Aussteigen nicht an diesem Arm gezogen oder fest zugegriffen.
  • Begleitperson: Möchten Angehörige mitfahren, sagen Sie es bei der Anfrage, damit der Platz eingeplant wird.
  • Ersatzplan bei Terminverschiebung: Wenn sich Ihre Dialysezeit ändert, geben Sie die neue Zeit sofort an den Fahrdienst weiter. Hinterlegen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie oder Angehörige erreichbar sind.
  • Unterlagen griffbereit: Halten Sie Genehmigung, Befreiungsbescheinigung und Versichertenkarte bereit.

Wie der Fahrdienst Hunger helfen kann

Wir fahren Menschen zur Dialyse in ganz Berlin – im Sitzen oder im Rollstuhl, mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen und Begleitung von Tür zu Tür. Wir fahren Krankenfahrten, keinen Krankentransport mit medizinischem Personal.

Ob Ihre Fahrten über die Kasse abgerechnet werden können, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Kasse und mit uns. Mehr zu unseren Dialysefahrten – oder gleich Ihre Fahrten anfragen.

Dieser Ratgeber gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Krankenkassenberatung. Verbindlich ist, was Ihre Kasse oder Behörde im Einzelfall entscheidet.

Kurz gefragt

Häufige Fragen

Brauche ich für Dialysefahrten eine Genehmigung?

In der Regel ja, und zwar vor der ersten Fahrt. Ausnahme: Bei Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität gilt die Genehmigung für Krankenfahrten als erteilt. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie immer.

Zahle ich bei Dialysefahrten nur für die erste und letzte Fahrt zu?

Nein. Diese Begrenzung gilt nur für Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen. Bei Dialyse fällt die Zuzahlung bei jeder Fahrt an, bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.

Zahlt die Kasse auch, wenn ich ein weiter entferntes Dialysezentrum wähle?

Übernommen wird in der Regel nur die Fahrt zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Mehrkosten für einen weiteren Weg müssen Sie unter Umständen selbst tragen. Klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse.

Was mache ich, wenn sich meine Dialysezeit ändert?

Informieren Sie Ihren Fahrdienst so früh wie möglich. Geben Sie Änderungen am besten schriftlich oder per Nachricht durch, damit nichts verloren geht.

Lieber persönlich sprechen?

Rufen Sie an – wir besprechen Ihre Fahrt in Ruhe und sagen Ihnen gleich, was möglich ist.

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