Warum hier keine Preisliste steht
Die ehrliche Antwort auf „Was kostet ein privater Fahrdienst?“ lautet: Es kommt auf die Fahrt an. Eine kurze Strecke mit Rollator ist etwas anderes als eine lange Fahrt im Elektrorollstuhl mit Wartezeit.
Wir nennen hier deshalb bewusst keine Durchschnittspreise. Stattdessen zeigen wir, wovon der Preis abhängt und wer unter Umständen einen Teil bezahlt. Am verlässlichsten ist ein Kostenvoranschlag für Ihre konkrete Fahrt. Fragen Sie ihn vor der Buchung an, am besten schriftlich.
Diese Punkte bestimmen den Preis
Ein privater Fahrdienst kalkuliert nach dem Aufwand. Diese Faktoren können eine Rolle spielen:
- Strecke und Fahrzeit: Wie weit ist es, und wie lange dauert die Fahrt durch die Stadt?
- Wartezeit: Wartet das Fahrzeug während des Termins, oder sind es zwei getrennte Fahrten?
- Art der Mitfahrt: Fahren Sie sitzend mit, im Rollstuhl oder im Elektrorollstuhl? Rampe, Sicherung und Platzbedarf machen einen Unterschied.
- Hilfe über Treppen: Gibt es Stufen bis zur Haustür oder in der Wohnung? Klären Sie vorab, ob und wie der Anbieter dabei helfen kann.
- Uhrzeit und Wochentag: Fahrten früh am Morgen, spät am Abend oder am Wochenende können anders berechnet werden.
- Begleitperson: Fährt jemand mit, oder brauchen Sie Begleitung bis in die Praxis?
- Regelmäßigkeit: Bei Serienfahrten, etwa mehrmals pro Woche, lohnt es sich, nach den Bedingungen zu fragen.
Krankenkasse: nur für Fahrten zur Behandlung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Fahrten nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer Kassenleistung zwingend medizinisch notwendig sind. So steht es in der Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernimmt die Kasse nur in Ausnahmefällen: etwa bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.
Nötig ist immer eine ärztliche Verordnung, oft auch eine vorherige Genehmigung. Pro Fahrt zahlen Sie 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet. Alle Einzelheiten lesen Sie im Ratgeber Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse? Ob ein Fahrdienst direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie vor der Fahrt mit beiden.
Pflegekasse: der Entlastungsbetrag
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: derzeit bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet Kosten gegen Beleg, und zwar nur für bestimmte Leistungen. Nicht verbrauchte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Für einen Fahrdienst kommt dabei nur ein Weg in Frage: Das Angebot muss nach Landesrecht als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt sein (§ 45a SGB XI). In Berlin regelt die Pflegeunterstützungsverordnung die Voraussetzungen, die Anerkennung erteilt das Land. Die Senatsverwaltung nennt unter den Entlastungsangeboten zwar auch Mobilitätshilfen. Ob ein bestimmter Fahrdienst anerkannt ist, sagt das aber nicht.
Fragen Sie deshalb vor der Fahrt ausdrücklich nach einer Anerkennung und lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Ohne Anerkennung lässt sich ein Fahrdienst in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Eine Übersicht anerkannter Angebote in Berlin führt das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Mobilität
Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Mobilität erhalten. Dazu gehören laut § 83 SGB IX ausdrücklich Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst. Voraussetzung ist, dass Ihnen öffentliche Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar sind.
In der Eingliederungshilfe – umgangssprachlich oft noch „Sozialamt“ – kommt eine weitere Bedingung hinzu: Sie müssen für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sein (§ 114 SGB IX). Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Lassen Sie sich dort vorab beraten.
Unfallversicherung: nach einem Arbeitsunfall
Hatten Sie einen Arbeitsunfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie übernimmt Reisekosten zur Heilbehandlung. Dazu gehören Fahr- und Transportkosten (§ 43 SGB VII). Auch die Kosten einer Begleitperson, die wegen der Verletzung nötig ist, können dazugehören.
Klären Sie mit dem Unfallversicherungsträger vorab, welche Fahrten er übernimmt und wie abgerechnet wird.
Checkliste vor der Buchung
Für Freizeitfahrten lohnt sich außerdem ein Blick auf den Berliner Sonderfahrdienst, den Menschen mit Merkzeichen „T“ nutzen können. Mehr dazu im Ratgeber Sonderfahrdienst Berlin oder privater Fahrdienst? Bevor Sie einen privaten Fahrdienst buchen, klären Sie diese Punkte:
- Kostenvoranschlag für die konkrete Fahrt erfragen, mit Wartezeit und Rückfahrt.
- Prüfen, ob ein Kostenträger in Frage kommt, und welche Unterlagen er vorher braucht: Verordnung, Genehmigung oder Bescheid.
- Beim Anbieter nachfragen, welche Abrechnungswege möglich sind und ob eine Anerkennung nach Landesrecht vorliegt.
- Alle Quittungen aufbewahren.
Wie der Fahrdienst Hunger helfen kann
Wir fahren Menschen im Rollstuhl, mit Rollator sowie Seniorinnen und Senioren in ganz Berlin – mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen und Begleitung von Tür zu Tür. Beschreiben Sie uns Ihre Fahrt und fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag.
Fragen zu möglichen Kostenträgern besprechen Sie am besten vor der ersten Fahrt mit uns und mit der jeweiligen Stelle. Fahrt anfragen · Seniorenfahrdienst · Rollstuhlfahrten
Dieser Ratgeber gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Krankenkassenberatung. Verbindlich ist, was Ihre Kasse oder Behörde im Einzelfall entscheidet.



