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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Sonderfahrdienst Berlin oder privater Fahrdienst?

Berlin hat einen eigenen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung. Wir erklären, wer ihn nutzen darf, was er kostet und wann ein privater Fahrdienst die passendere Wahl sein kann.

Kleinbus mit Rampe an einer Straßenecke in Lichtenberg, im Hintergrund eine Straßenbahn
Symbolbild

Was ist der Berliner Sonderfahrdienst?

Der Sonderfahrdienst (SFD) ist ein Angebot des Landes Berlin für Menschen mit erheblich eingeschränkter Mobilität. Er bringt Sie zu Zielen in Ihrer Freizeit: zu Verabredungen, Veranstaltungen, zum Sport, zu Sehenswürdigkeiten, zum Bahnhof oder zum Flughafen.

Der Fahrdienst heißt „WirMobil“. Er wird im Auftrag des Landes von der Via Mobility DE GmbH betrieben. Für die Berechtigung und die Abrechnung der Eigenbeteiligung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Zum Service gehören laut LAGeSo auch Hilfen vor und nach der Fahrt, Begleitung von Tür zu Tür und eine Treppenhilfe.

Damit es klar ist: Der Fahrdienst Hunger gehört nicht zum Sonderfahrdienst. Wir sind ein privater Fahrdienst aus Berlin-Lichtenberg.

Wer darf den Sonderfahrdienst nutzen?

Sie brauchen eine persönliche Berechtigten-Nummer vom LAGeSo. Grundlage ist das Berliner Merkzeichen „T“, die Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst. Außerdem müssen Sie in Berlin wohnen.

Das Versorgungsamt kann das Merkzeichen „T“ feststellen, wenn alle drei Voraussetzungen nachgewiesen sind:

  • Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von mindestens 80
  • Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen

Antrag und befristete Teilnahme

Das Merkzeichen „T“ beantragen Sie beim Versorgungsamt Berlin, im Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht. Wird es festgestellt, erhalten Sie vom LAGeSo die Berechtigten-Nummer und melden sich einmalig bei WirMobil an.

Hat Ihre Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger einen Rollstuhl oder Rollator bezahlt, können Sie einmalig eine befristete Teilnahme beantragen. Sie gilt, bis über das Merkzeichen entschieden ist. Wird es zuerkannt, ist die Teilnahme unbefristet.

Was kostet der Sonderfahrdienst?

Ganz kostenlos ist der Sonderfahrdienst nicht, aber günstig. Für jede Fahrt zahlen Sie eine Eigenbeteiligung, gestaffelt nach der Zahl Ihrer Fahrten im Monat.

Die ermäßigten Beträge gelten zum Beispiel, wenn Sie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld beziehen. Wer im Heim lebt und einen Barbetrag vom Sozialhilfeträger erhält, zahlt nichts. Wer den Eigenanteil nicht aufbringen kann, kann beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung einen Zuschuss aus dem Härtefonds beantragen.

Die Beträge laut LAGeSo im Überblick:

  • 1. bis 8. Fahrt im Monat: 2,05 Euro je Fahrt (ermäßigt 1,53 Euro)
  • 9. bis 16. Fahrt: 5 Euro je Fahrt (ermäßigt 3,50 Euro)
  • ab der 17. Fahrt: 10 Euro je Fahrt (ermäßigt 7 Euro)
  • Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, jede weitere kostet 2 Euro.
  • Wer am Fahrtag storniert, zahlt 2,05 Euro Aufwandsentschädigung.

Taxi fahren mit Zuschuss: das Taxikonto

Mit einer Berechtigten-Nummer können Sie sich auch Taxifahrten in Berlin erstatten lassen. Gemeint sind Taxis mit Konzession, einschließlich der barrierefreien Inklusionstaxis. Sie bezahlen im Taxi selbst und schicken die Quittungen gesammelt für einen Monat an das LAGeSo.

Erstattet werden höchstens 125 Euro im Monat, abzüglich eines Eigenanteils von 40 Euro (ermäßigt 20 Euro). „Kostenlos Taxi fahren“ ist also auch mit Berechtigung nicht ganz richtig – es ist ein Zuschuss.

Die Quittungen müssen vollständig und unverändert sein: Unternehmen mit Genehmigungsnummer, Strecke, Preis mit Steuersatz, Datum und Unterschrift des Fahrers. Geänderte Quittungen erkennt das LAGeSo nicht an.

Was der Sonderfahrdienst nicht abdeckt

Der Sonderfahrdienst ist ausschließlich für Freizeitfahrten da. Laut LAGeSo sind unter anderem ausgeschlossen:

  • Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten, Therapien und Behandlungen
  • Krankentransporte
  • Fahrten zur Arbeit, zur Schule und zur Tagespflege

Wann ein privater Fahrdienst die bessere Wahl sein kann

Für viele Berlinerinnen und Berliner ist der Sonderfahrdienst eine große Hilfe. Ein privater Fahrdienst ersetzt ihn nicht. Er ist eine Ergänzung für Fälle, die der SFD nicht abdeckt. Die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst, sofern kein anderer Kostenträger einspringt.

  • Keine Berechtigung: Sie haben kein Merkzeichen „T“, eine befristete Teilnahme kommt nicht in Frage, oder Sie wohnen nicht in Berlin.
  • Arzt, Therapie, Dialyse: Diese Fahrten sind beim SFD ausgeschlossen. Hier kommt eine Krankenfahrt in Frage, mit Verordnung und gegebenenfalls Genehmigung der Kasse.
  • Kurzfristig: WirMobil empfiehlt, Fahrten mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Spontane Fahrten gibt es nur, wenn ein Fahrzeug frei ist.
  • Einzelfahrt statt Sammelfahrt: Beim SFD können mehrere Berechtigte gemeinsam fahren, Umwege bis 5 km gelten als zumutbar. Bei einem privaten Anbieter vereinbaren Sie den Ablauf direkt.
  • Arbeit oder Tagespflege: Auch diese Fahrten übernimmt der SFD nicht. Welche Stellen sonst zahlen können, lesen Sie im Ratgeber Was kostet ein privater Fahrdienst?

Wie der Fahrdienst Hunger helfen kann

Wenn der Sonderfahrdienst nicht passt, fahren wir Sie im Rollstuhl, mit Rollator oder sitzend mit Hilfe – zu Freizeitzielen, zu Terminen und von Tür zu Tür in ganz Berlin. Sie haben dabei eine feste Ansprechperson.

Erzählen Sie uns, was Sie brauchen, und fragen Sie Ihre Fahrt an. Mehr zu unserem Behindertenfahrdienst und zu Freizeit- und Transferfahrten.

Dieser Ratgeber gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Krankenkassenberatung. Verbindlich ist, was Ihre Kasse oder Behörde im Einzelfall entscheidet.

Kurz gefragt

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Sonderfahrdienst zum Arzt fahren?

Nein. Fahrten zu Ärzten, Therapien und medizinischen Behandlungen sind beim Sonderfahrdienst ausgeschlossen. Für solche Fahrten kann unter bestimmten Bedingungen die Krankenkasse zahlen.

Wie früh muss ich bei WirMobil buchen?

Empfohlen sind mindestens zwei Tage Vorlauf. Buchen können Sie bis etwa zwei Wochen im Voraus. Spontane Fahrten am Vortag oder am selben Tag sind möglich, wenn ein Fahrzeug frei ist.

Kann ich mit dem Merkzeichen „T“ kostenlos Taxi fahren?

Nicht ganz. Über das Taxikonto erstattet das LAGeSo bis zu 125 Euro im Monat für Fahrten mit Taxis mit Konzession, abzüglich 40 Euro Eigenanteil (ermäßigt 20 Euro). Die Fahrt bezahlen Sie zunächst selbst.

Gehört der Fahrdienst Hunger zum Sonderfahrdienst?

Nein. Wir sind ein privater Fahrdienst und nicht Teil des Berliner Sonderfahrdienstes. Fahrten mit uns laufen nicht über die Berechtigten-Nummer des SFD.

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